Wer mit der VHV Kfz-Versicherung mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnsitz entfernt liegen bleibt, erhält zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl: von der Weiter- oder Rückfahrt über Übernachtung und Mietwagen bis zu Fahrzeugtransport, Unterstellung und sogar der Versorgung mitgeführter Haustiere.
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass
- die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und
- das Fahrzeug am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist.
1. Weiter- oder Rückfahrt
Folgende Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden erstattet:
- Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
- eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs,
- eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland,
- eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.
Unter öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Weiter- und Rückfahrt per Bus, Bahn (1. Klasse) oder Flugreise (Economy Class) zu verstehen. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR.
2. Übernachtung
Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung und Person. Sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten.
3. Mietwagen
Anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung nach A.3.7.2 helfen wir Ihnen, soweit verfügbar, am Schadenort ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges, jedoch höchstens für sieben Tage und bis höchstens 85 EUR je Tag.
Die Reparaturrechnung des versicherten Fahrzeugs ist vorzulegen, bei Totalschaden die Abmeldebestätigung. Die Entwendung ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen.
4. Fahrzeugunterstellung
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
5. Fahrzeugtransport
Wir sorgen dafür, dass Sie und die mitversicherten Personen möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz gebracht werden, wenn
- das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und
- die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug (Totalschaden). Für die diesbezügliche Diagnose der Werkstatt zahlen wir gegen Vorlage der Rechnung zusätzlich maximal 80 EUR.
6. Versorgung eines Haustiers
Können Sie nach einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des Tiers.
Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier). Weiter organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.
Was bedeutet das konkret?
Bleiben Sie weit weg von zu Hause mit dem Auto liegen oder wird es gestohlen, springt die Versicherung mit praktischer Hilfe ein. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnsitz entfernt liegt und das Fahrzeug am selben Tag nicht mehr fahrbereit wird. Je nach Situation können Sie zwischen Fahrtkosten, Übernachtung oder Mietwagen wählen. Ergänzend werden Fahrzeugunterstellung, ein Fahrzeugtransport nach Hause und sogar die Versorgung eines mitgeführten Hundes oder einer Katze organisiert und bezahlt. Diese Paraphrase dient nur der Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen und Grenzen.
Häufige Fragen
Ab welcher Entfernung greift die zusätzliche Hilfe?
Die Hilfeleistung erfolgt an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, sofern das Fahrzeug am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann oder gestohlen worden ist.
Welche Fahrtkosten werden bei einer Weiter- oder Rückfahrt erstattet?
Erstattet werden Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Bus, Bahn (1. Klasse) oder Flug (Economy Class). Zusätzlich werden nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR übernommen.
Wie lange und bis zu welchem Betrag wird ein Mietwagen bezahlt?
Die Mietwagenkosten werden bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges übernommen, jedoch höchstens für sieben Tage und bis höchstens 85 EUR je Tag.
Was passiert mit einem mitgeführten Haustier?
Können Sie Ihren mitgeführten Hund oder Ihre Katze nicht mehr versorgen und stehen keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung, werden Heimtransport, erforderliche Hilfsmittel sowie die Unterbringung und Versorgung am Wohnsitz für längstens 2 Wochen organisiert und getragen.
Wann wird das Fahrzeug nach Hause transportiert?
Sie und die mitversicherten Personen werden möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zum Wohnsitz gebracht, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und ein Totalschaden vorliegt.