Bei einer Kfz-Versicherung der VHV profitieren Sie im Ausland von umfangreichen Zusatzleistungen: Ereignet sich der Schaden mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Wohnsitz entfernt, helfen wir bei Panne, Unfall und Diebstahl mit Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport und Mietwagen. Ebenso unterstützen wir bei ärztlicher Betreuung, dem Ersatz von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln sowie bei Reiseabbruch und Notfällen.
Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
1. Bei Panne und Unfall
a) Ersatzteilversand
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organisieren wir für Sie, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten.
b) Fahrzeugtransport
Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn
- das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und
- wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
Für die diesbezügliche Diagnose der Werkstatt zahlen wir gegen Vorlage der Rechnung zusätzlich maximal 80 EUR.
c) Fahrzeugunterstellung
Wird der Fahrzeugtransport durch uns organisiert, übernehmen wir die Kosten der Unterstellung bis zum Tag der Abholung.
d) Mietwagen
Anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung helfen wir Ihnen, soweit verfügbar, am Schadenort ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens bis höchstens 700 EUR. Sobald Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, endet Ihr Anspruch auf Kostenübernahme.
Die Reparaturrechnung des versicherten Fahrzeugs ist vorzulegen, bei Totalschaden die Abmeldebestätigung.
e) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
2. Bei Fahrzeugdiebstahl
a) Fahrzeugunterstellung
Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn das gestohlene Fahrzeug
- nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und
- bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden muss.
Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei Wochen.
b) Mietwagen
Anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung helfen wir Ihnen, soweit verfügbar, am Schadenort ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens bis höchstens 700 EUR. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, endet Ihr Anspruch auf Kostenübernahme, sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht.
c) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
Der Diebstahl ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen.
3. Hilfe im Todesfall
Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen
- für die Bestattung im Ausland oder
- für die Überführung nach Deutschland.
Wir übernehmen hierfür die Kosten bis max. 10.000 EUR.
Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person.
4. Vermittlung ärztlicher Betreuung
Erkranken Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland, informieren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.
5. Arzneimittelversand
Sind Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.
Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden wir Ihnen erstatten.
6. Ersatz von Reisedokumenten
Gerät auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland ein für Sie benötigtes Dokument in Verlust, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.
7. Ersatz von Zahlungsmitteln
Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein Darlehen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung.
8. Kostenerstattung bei Reiseabbruch
Ist Ihnen während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglichen vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden wir die im Verhältnis zur ursprünglichen geplanten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall übernehmen.
9. Strafverfolgung im Ausland
Werden Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland verhaftet oder wird Ihnen mit Haft gedroht, vermitteln wir Anwaltshilfe. Wir sind Ihnen bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwaltes, Sachverständigen und, soweit erforderlich, eines Dolmetschers behilflich. Falls nötig, benennen und schalten wir auch Botschaften oder Konsulate ein.
10. Hilfeleistung in besonderen Notfällen
Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland in eine besondere Notlage, die nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden wir die erforderlichen Maßnahmen veranlassen und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 500 EUR je Schadenfall übernehmen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland etwas passiert – eine Panne, ein Unfall oder ein Diebstahl – stehen Ihnen über die reine Schadenregulierung hinaus praktische Hilfen zur Seite. Dazu gehören etwa die Organisation von Ersatzteilen, ein Mietwagen oder Unterstützung bei Behördenwegen. Auch bei Krankheit, verlorenen Dokumenten, fehlenden Zahlungsmitteln oder einem nötigen Reiseabbruch werden Sie unterstützt. Wichtig: Diese Zusatzleistungen greifen erst, wenn der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Wohnsitz entfernt liegt. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen und Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Ab welcher Entfernung gelten die zusätzlichen Auslandsleistungen?
Die Zusatzleistungen werden erbracht, wenn sich der Schaden an einem Ort im Ausland ereignet, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.
Bis zu welcher Höhe werden Mietwagenkosten übernommen?
Anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung übernehmen wir die Kosten des Mietwagens bis höchstens 700 EUR. Der Anspruch endet, sobald Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht.
Was passiert, wenn ich meine Zahlungsmittel im Ausland verliere?
Wir stellen die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein Darlehen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung.
Welche Kosten werden bei einem Reiseabbruch erstattet?
Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht zuzumuten, übernehmen wir die höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall.
Gilt die Hilfe im Todesfall auch für mitversicherte Personen?
Nein. Die Leistung für Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland bis max. 10.000 EUR gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person.