Bei der VHV Kfz-Versicherung werden Ihnen Telefonkosten erstattet, die auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstehen und im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen Schutzbriefleistung stehen. Erfahren Sie, bis zu welchem Betrag die Kosten übernommen werden und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Ihnen werden auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstandene und nachgewiesene Telefonkosten erstattet, wenn diese folgende Voraussetzung erfüllen:
- Die Kosten sind im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen Schutzbriefleistung entstanden.
Die Erstattung erfolgt bis zu einem Betrag von 25 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie auf einer Reise mit Ihrem versicherten Fahrzeug eine Schutzbriefleistung nutzen und dabei telefonieren müssen, können Sie sich die nachgewiesenen Telefonkosten erstatten lassen. Die Übernahme ist dabei auf einen festgelegten Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Werden Telefonkosten von der Kfz-Versicherung erstattet?
Ja, Telefonkosten werden erstattet, wenn sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstehen und im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen Schutzbriefleistung stehen.
Bis zu welchem Betrag werden Telefonkosten übernommen?
Die Telefonkosten werden bis zu einem Betrag von 25 EUR erstattet.
Welche Voraussetzung gilt für die Erstattung der Telefonkosten?
Die Kosten müssen auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstanden, nachgewiesen und im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen Schutzbriefleistung angefallen sein.
Müssen die Telefonkosten nachgewiesen werden?
Ja, erstattet werden die nachgewiesenen Telefonkosten.