Bei der VHV Kfz-Versicherung können ersparte Aufwendungen von der Versicherungsleistung abgezogen werden – nämlich dann, wenn Sie durch die Leistung Kosten sparen, die Sie ohne das Schadenereignis ohnehin hätten tragen müssen. Wie diese Anrechnung funktioniert und was das für Ihre Auszahlung bedeutet, erfahren Sie hier.
Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen durch die Leistung des Versicherers Ausgaben erspart bleiben, die ohne den Schaden auf Sie zugekommen wären, dürfen diese ersparten Beträge bei der Auszahlung berücksichtigt und entsprechend abgezogen werden. So wird verhindert, dass durch die Leistung ein finanzieller Vorteil über den reinen Schadenausgleich hinaus entsteht.
Häufige Fragen
Was sind ersparte Aufwendungen?
Das sind Kosten, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, die Ihnen aber aufgrund der Leistungen des Versicherers erspart bleiben.
Werden ersparte Aufwendungen von der Zahlung abgezogen?
Ja. Haben Sie aufgrund der Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, kann der Versicherer diese von seiner Zahlung abziehen.
Warum werden ersparte Aufwendungen angerechnet?
Die Anrechnung ist für die Berechnung der Versicherungsleistungen relevant und stellt sicher, dass nur der tatsächlich entstandene Schaden ausgeglichen wird.
Woran erkenne ich, welche Aufwendungen konkret angerechnet werden?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk sowie vom jeweiligen Schadenereignis ab.