Bei der VHV Kfz-Versicherung entscheidet die Reihenfolge, welche Versicherung im Schadenfall zuerst greift: Ist ein Dritter aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung verpflichtet, gehen dessen Ansprüche vor – wer sich jedoch zuerst an die VHV wendet, erhält von ihr die Leistung.
Verpflichtung Dritter:
- Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
- Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen zur Leistung verpflichtet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden eine andere Stelle – etwa aus einem Vertrag oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein – zur Hilfe oder Leistung verpflichtet ist, hat diese Verpflichtung Vorrang. Melden Sie den Schaden jedoch zuerst der VHV, übernimmt die VHV die Leistung Ihnen gegenüber.
Häufige Fragen
Welche Versicherung greift zuerst im Schadenfall?
Ist ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder Hilfe verpflichtet, gehen dessen Ansprüche den Leistungsverpflichtungen der VHV vor.
Was passiert, wenn ich mich zuerst an die VHV wende?
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an die VHV, ist die VHV Ihnen zur Leistung verpflichtet.
Wann ist ein Dritter zur Leistung verpflichtet?
Ein Dritter ist zur Leistung oder Hilfe verpflichtet, wenn sich dies aus einem Vertrag oder aus einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein ergibt.
Gehen die Ansprüche gegen einen Dritten immer vor?
Die Ansprüche gegen einen zur Leistung verpflichteten Dritten gehen den Leistungsverpflichtungen der VHV vor – es sei denn, Sie wenden sich nach dem Schadenereignis zuerst an die VHV.