Beim Fahrerschutz der VHV Kfz-Versicherung sind Personenschäden abgesichert, wenn der berechtigte Fahrer bei einem Unfall während des Lenkens verletzt oder getötet wird – einschließlich mitversicherter Hinterbliebener und Versicherungsschutz in Europa und den zur EU gehörenden außereuropäischen Gebieten.
Der Fahrerschutz gilt, wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird. Er gilt nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen, nicht bei Kurzzeitkennzeichen und nur sofern vereinbart.
1. Was ist versichert
Versichert sind Personenschäden, die dadurch entstehen, dass der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. Versicherte Fahrzeuge sind:
- Personenkraftwagen (Pkw zur Eigenverwendung)
- Kraftrad
- Leichtkraftrad
- Trike
- Quad
- Campingfahrzeug
- Liefer- oder Lastwagen
- Zug- oder Arbeitsmaschine (Ausnahme: landwirtschaftliche Zugmaschine)
Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z. B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
2. Wer ist versichert
Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt.
Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüglich ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert.
3. In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz
Beim Fahrerschutz besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrerschutz springt ein, wenn der Fahrer selbst bei einem Unfall während des Lenkens des Fahrzeugs zu Schaden kommt. Er ergänzt damit die Absicherung für die fahrende Person und deren Hinterbliebene, wenn diese im Todesfall gesetzliche Unterhaltsansprüche haben. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann greift der Fahrerschutz?
Der Fahrerschutz greift, wenn der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.
Wer gilt als berechtigter Fahrer?
Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt.
Sind Hinterbliebene mitversichert?
Ja. Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüglich ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert.
Gehört das Ein- und Aussteigen zum versicherten Lenken?
Nein. Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z. B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.