Bei der VHV Kfz-Versicherung im Bereich Fahrerschutz erfährst du, innerhalb welcher Fristen der Versicherer die Leistungspflicht anerkennt, wann Zahlungen und Vorschüsse erfolgen und unter welcher Bedingung eine Auszahlung für eine mitversicherte Person an den Versicherungsnehmer möglich ist.
1. Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns Ihr Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
2. Zahlung für eine mitversicherte Person
Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zahlung für eine mitversicherte Person an Sie selbst nur mit Zustimmung der mitversicherten Person verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Nach Eingang deines vollständigen Leistungsantrags meldet sich der Versicherer innerhalb einer festgelegten Frist und teilt schriftlich mit, ob er zahlt. Ist der Anspruch geklärt, folgt die Auszahlung zügig; bei noch offener Höhe sind auf Wunsch Vorschüsse möglich. Geht es um eine mitversicherte Person, braucht es deren Einverständnis, damit die Zahlung an dich als Versicherungsnehmer geht.
Häufige Fragen
Wann erklärt der Versicherer, ob er leistet?
Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt.
Wann beginnt die Monatsfrist?
Die Frist beginnt, sobald dem Versicherer der Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Wie schnell wird nach Anerkennung gezahlt?
Wird der Anspruch anerkannt oder besteht Einigkeit über Grund und Höhe, erfolgt die Leistung innerhalb von zwei Wochen.
Gibt es Vorschüsse, wenn die Höhe noch offen ist?
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt der Versicherer auf Wunsch angemessene Vorschüsse.
Kann die Zahlung für eine mitversicherte Person an den Versicherungsnehmer gehen?
Als Versicherungsnehmer können Sie die Zahlung für eine mitversicherte Person nur mit deren Zustimmung an sich selbst verlangen.