Bei der VHV Kfz-Versicherung kommt der Versicherungsvertrag zustande, sobald der Antrag angenommen wird – in der Regel mit Zugang des Versicherungsscheins. Wann der Versicherungsschutz tatsächlich startet und welche Rolle die Beitragszahlung dabei spielt, erfahren Sie hier kompakt und verständlich erklärt.
Zustandekommen des Vertrags:
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Versicherer Ihren Antrag annimmt – erkennbar meist daran, dass Sie den Versicherungsschein erhalten. Damit der Schutz aber wirklich greift, muss zusätzlich der im Versicherungsschein genannte fällige Beitrag bezahlt sein. Auch dann startet der Schutz frühestens zu dem Zeitpunkt, der vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wann kommt der Versicherungsvertrag zustande?
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Woran erkenne ich, dass mein Antrag angenommen wurde?
Die Annahme geschieht regelmäßig durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Kann der Versicherungsschutz vor dem vereinbarten Zeitpunkt starten?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt und setzt zudem die Zahlung des fälligen Beitrags voraus.