Bei der VHV Kfz-Versicherung greift ein vorläufiger Versicherungsschutz bereits, bevor der erste Beitrag gezahlt ist – hier erfahren Sie, wann er in der Kfz-Haftpflicht beginnt, wann er auch für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz gilt, wann er in den endgültigen Schutz übergeht und in welchen Fällen er rückwirkend entfällt, gekündigt oder durch Widerruf beendet wird.
1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird.
Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
2. Kaskoversicherung, Schutzbriefleistungen und Fahrerschutz
In der Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
3. Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
4. Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn
- wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
- Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang der ersten Beitragsrechnung – bzw. bei seinerzeit in der Zukunft liegenden Versicherungsbeginnen nach Ablauf von 2 Wochen nach Versicherungsbeginn – bezahlt haben.
Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
5. Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
6. Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
7. Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der vorläufige Versicherungsschutz sorgt dafür, dass Sie schon abgesichert sind, bevor Sie den ersten Beitrag gezahlt haben. In der Kfz-Haftpflicht gilt er, sobald Sie die Versicherungsbestätigung erhalten haben; für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz nur bei ausdrücklicher Zusage. Mit Zahlung des ersten Beitrags wird aus dem vorläufigen der endgültige Schutz. Zahlen Sie den fälligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Schutz rückwirkend entfallen. Zudem können beide Seiten den vorläufigen Schutz kündigen, und ein Widerruf beendet ihn ebenfalls.
Häufige Fragen
Ab wann besteht in der Kfz-Haftpflicht vorläufiger Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt er ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Gilt der vorläufige Schutz auch für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz?
In der Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Er beginnt dann zum vereinbarten Zeitpunkt.
Wann geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über?
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Wann entfällt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend?
Er entfällt rückwirkend, wenn der Antrag unverändert angenommen wurde und Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang der ersten Beitragsrechnung bzw. nach Versicherungsbeginn bezahlt haben. Das gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
Kann der vorläufige Versicherungsschutz gekündigt werden?
Ja. Sie und der Versicherer sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Die Kündigung des Versicherers wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang bei Ihnen wirksam.