Bei der VHV Kfz-Versicherung entscheidet die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags über den Start des Versicherungsschutzes: Wer fristgerecht zahlt, ist ab Vertragsbeginn geschützt – bei verspäteter Zahlung drohen Lücken im Schutz, ein Rücktritt vom Vertrag und eine Geschäftsgebühr.
1. Rechtzeitige Zahlung
Der in der Beitragsrechnung genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang der ersten Beitragsrechnung fällig.
Sofern der Versicherungsbeginn in der Zukunft liegt, ist dieser Beitrag 14 Tage nach Vertragsbeginn fällig.
Den genauen Fälligkeitstermin können Sie der Beitragsrechnung entnehmen. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
2. Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten.
Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags.
3. Rücktritt vom Vertrag
Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Steht uns eine Geschäftsgebühr zu, so gilt ein entsprechend der Dauer des Versicherungsverhältnisses berechneter Betrag, jedoch nicht mehr als 40 % des Jahresbeitrags als angemessen.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Kfz-Versicherungsschutz greift, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Als Orientierung dient der Fälligkeitstermin auf der Beitragsrechnung. Wird zu spät gezahlt und Sie sind dafür verantwortlich, beginnt der Schutz erst mit der Zahlung – solange kann der Versicherer außerdem vom Vertrag zurücktreten und unter Umständen eine Geschäftsgebühr verlangen.
Häufige Fragen
Wann wird der erste oder einmalige Beitrag fällig?
Der Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang der ersten Beitragsrechnung fällig. Liegt der Versicherungsbeginn in der Zukunft, ist er 14 Tage nach Vertragsbeginn fällig. Den genauen Termin entnehmen Sie der Beitragsrechnung.
Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz – es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die verspätete Zahlung zu vertreten, beginnt der Schutz erst ab der Zahlung des Beitrags.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Ja, solange der Beitrag nicht gezahlt ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wie hoch kann die Geschäftsgebühr nach dem Rücktritt sein?
Nach dem Rücktritt kann eine Geschäftsgebühr verlangt werden. Als angemessen gilt ein entsprechend der Dauer des Versicherungsverhältnisses berechneter Betrag, jedoch nicht mehr als 40 % des Jahresbeitrags.