Bei der VHV Kfz-Versicherung entscheidet die rechtzeitige Zahlung des Folgebeitrags über den Fortbestand des Versicherungsschutzes. Wer zu spät zahlt, riskiert nach einer zweiwöchigen Zahlungsfrist den Verlust des Schutzes und sogar die Kündigung – doch es gibt Wege, diese wieder unwirksam werden zu lassen.
1. Rechtzeitige Zahlung
Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
2. Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.
3. Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist:
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
4. Verzug nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist:
Sind Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie Ihren Folgebeitrag pünktlich zum angegebenen Zeitpunkt, bleibt Ihr Versicherungsschutz durchgehend erhalten. Kommt die Zahlung zu spät, erhalten Sie zunächst eine Aufforderung mit einer Frist von zwei Wochen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann in dieser Zeit der Schutz entfallen und eine Kündigung erfolgen. Zahlen Sie jedoch fristgerecht nach, kann eine Kündigung wieder unwirksam werden und der Schutz für spätere Schadenereignisse wieder aufleben.
Häufige Fragen
Wann ist der Folgebeitrag fällig?
Der Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie werden aufgefordert, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung zu zahlen.
Besteht Versicherungsschutz bei einem Schaden nach Ablauf der Zahlungsfrist?
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind die geschuldeten Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Der Versicherer bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Kann der Vertrag wegen Zahlungsverzug gekündigt werden?
Ja. Sind Sie nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Wie wird eine Kündigung wieder unwirksam?
Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Wurde die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird sie unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.