In der Kfz-Versicherung der VHV bestimmt die Zahlungsperiode, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge zahlen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Erfahren Sie, wo Sie Ihre vereinbarte Zahlungsperiode finden, wann eine Änderung möglich ist und in welchen Fällen nur ein Jahr wählbar ist.
Die Zahlungsperiode ist die Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen.
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die Beiträge sind entsprechend der Zahlungsperiode kalkuliert.
Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Eine Änderung der Zahlungsperiode ist nur zur nächsten Fälligkeit möglich.
Bei Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, ist die Beitragsfälligkeit der Versicherungsbeginn. Als Zahlungsperiode ist nur ein Jahr möglich.
Für folgende Verträge ist als Zahlungsperiode ebenfalls nur ein Jahr möglich:
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden,
- Verträge mit negativer Bonitätsauskunft,
- Verträge, die bei Vertragsbeginn in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in die Klassen S oder M eingestuft sind.
Die Laufzeit des Vertrags kann sich von der Zahlungsperiode unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Die Zahlungsperiode legt fest, wie oft Sie den Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung überweisen – etwa monatlich oder einmal im Jahr. Der Rhythmus, den Sie gewählt haben, steht in Ihrem Versicherungsschein. Ändern lässt er sich jeweils zur nächsten Fälligkeit. In bestimmten Fällen, etwa bei einem Saisonkennzeichen, ist ausschließlich die jährliche Zahlung möglich.
Häufige Fragen
Welche Zahlungsperioden gibt es?
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die Beiträge sind entsprechend der Zahlungsperiode kalkuliert.
Wo finde ich meine vereinbarte Zahlungsperiode?
Welche Zahlungsperiode Sie vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Kann ich die Zahlungsperiode ändern?
Eine Änderung der Zahlungsperiode ist nur zur nächsten Fälligkeit möglich.
Wann ist nur eine jährliche Zahlungsperiode möglich?
Nur ein Jahr ist möglich bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen sowie bei Verträgen, die vom Vorversicherer gekündigt wurden, mit negativer Bonitätsauskunft oder die bei Vertragsbeginn in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in die Klassen S oder M eingestuft sind.
Ist die Zahlungsperiode dasselbe wie die Vertragslaufzeit?
Nein. Die Laufzeit des Vertrags kann sich von der Zahlungsperiode unterscheiden.