Bei der VHV Kfz-Versicherung erfolgt die Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftverfahren – dafür ist ein SEPA-Lastschriftmandat nötig. Monatliche Beiträge werden ausschließlich per Lastschrift eingezogen. Hier erfahren Sie, welche Folgen ein fehlgeschlagener Einzug hat und wann auf eine vierteljährliche Zahlung umgestellt werden kann.
1. SEPA-Lastschriftmandat
Wenn der Beitrag von einem Konto eingezogen werden soll (Lastschriftverfahren), muss uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
2. Monatliche Beiträge
Monatliche Beiträge müssen im Lastschriftverfahren gezahlt werden.
3. Folgen eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs
Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben:
- können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen;
- sind wir berechtigt, eine monatliche Zahlungsperiode auf eine vierteljährliche Zahlungsperiode umzustellen.
Sie sind dann unverzüglich zur Zahlung des neu berechneten Beitrags verpflichtet, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert haben.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihre Beiträge automatisch von Ihrem Konto abgebucht werden können, erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat. Wer monatlich zahlt, nutzt dafür das Lastschriftverfahren. Klappt ein Einzug aus Gründen nicht, die Sie zu verantworten haben, kann künftig eine andere Zahlungsweise oder ein vierteljährlicher Zahlungsrhythmus verlangt werden.
Häufige Fragen
Was brauche ich für den Beitragseinzug per Lastschrift?
Wenn der Beitrag von einem Konto eingezogen werden soll, muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
Wie werden monatliche Beiträge gezahlt?
Monatliche Beiträge müssen im Lastschriftverfahren gezahlt werden.
Was passiert, wenn ein Lastschrifteinzug fehlschlägt?
Können wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen und Sie haben dies zu vertreten, können wir für die Zukunft Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen und sind berechtigt, eine monatliche Zahlungsperiode auf eine vierteljährliche Zahlungsperiode umzustellen.
Wann muss ich den neu berechneten Beitrag zahlen?
Sie sind unverzüglich zur Zahlung des neu berechneten Beitrags verpflichtet, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert haben.