Bei der VHV Kfz-Versicherung gelten klare Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs: Es darf nur zum vereinbarten Zweck, von berechtigten Fahrern und mit gültiger Fahrerlaubnis genutzt werden. Zusätzliche Regeln betreffen Alkohol, Rennen, Wechselkennzeichen sowie Gurt- und Helmpflicht beim Fahrerschutz.
Bei allen Versicherungsarten:
1. Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden.
2. Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
3. Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
4. Nicht genehmigte Rennen
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
5. Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist.
Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
1. Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz besteht für solche Fahrten kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
Zusätzlich beim Fahrerschutz:
1. Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Hinweis: Auch in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen besteht für solche Fahrten kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
2. Gurtpflicht
Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
3. Helmpflicht
Der Fahrer eines (Leicht-)Kraftrads oder eines offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeuges (Trike oder Quad) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt, sollten Sie das Fahrzeug nur so nutzen, wie es vereinbart wurde: zum angegebenen Zweck, durch berechtigte Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. Rennen sind ausgeschlossen. Beim Wechselkennzeichen muss dieses vollständig angebracht sein. Beim Fahrerschutz gelten außerdem Gurt- und Helmpflicht. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer gilt als berechtigter Fahrer?
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Sie, der Halter oder der Eigentümer dürfen nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Sind Rennen mitversichert?
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen); dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was gilt bei Alkohol oder berauschenden Mitteln?
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Für solche Fahrten besteht auch in der Kasko, bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
Welche Pflichten gelten zusätzlich beim Fahrerschutz?
Beim Fahrerschutz gelten zusätzlich Gurtpflicht und Helmpflicht. Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, sofern das Nichtanlegen nicht gesetzlich erlaubt ist. Fahrer eines (Leicht-)Kraftrads oder eines offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeuges (Trike oder Quad) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Was ist bei einem Wechselkennzeichen zu beachten?
Ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug darf auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzt werden, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Das gilt auch, wenn Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug von einem Fahrer benutzen lassen.