Bei der VHV Kfz-Versicherung ergibt sich die Vertragslaufzeit aus dem Versicherungsschein. Erfahren Sie, wann sich ein Jahresvertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und wann ein Vertrag mit einer Laufzeit unter einem Jahr ohne Kündigung endet.
1. Vertragsdauer
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
2. Automatische Verlängerung
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.
Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen.
3. Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Vertrag läuft, steht in Ihrem Versicherungsschein. Ein auf ein Jahr abgeschlossener Vertrag läuft in der Regel Jahr für Jahr weiter, solange ihn keine der beiden Seiten kündigt. Ist von vornherein eine kürzere Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag am festgelegten Zeitpunkt aus – ganz ohne dass Sie kündigen müssen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Laufzeit meines Vertrags?
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Verlängert sich ein Jahresvertrag automatisch?
Ja. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder der Versicherer den Vertrag kündigen.
Warum ist die erste Laufzeit manchmal kürzer als ein Jahr?
Für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags kann weniger als ein Jahr vereinbart sein, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen. Auch in diesem Fall verlängert sich der Vertrag anschließend um jeweils ein weiteres Jahr.
Muss ich einen Vertrag mit einer Laufzeit unter einem Jahr kündigen?
Nein. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.