Bei der VHV Kfz-Versicherung gelten für eine wirksame Kündigung klare Regeln zu Form und Zugang: Der Versicherer kündigt schriftlich, Sie als Versicherungsnehmer in Textform. Wirksam wird die Kündigung nur, wenn sie fristgerecht zugeht.
Jede Kündigung muss von uns schriftlich und von Ihnen in Textform erfolgen und ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Damit eine Kündigung Ihres Kfz-Vertrags gilt, kommt es auf die richtige Form und den rechtzeitigen Zugang an. Der Versicherer verwendet die Schriftform, Sie selbst können in Textform kündigen. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch innerhalb der maßgeblichen Frist ankommt.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich meine Kündigung einreichen?
Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen.
In welcher Form kündigt der Versicherer?
Eine Kündigung durch den Versicherer muss schriftlich erfolgen.
Wann ist eine Kündigung wirksam?
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
Reicht es aus, die Kündigung fristgerecht abzuschicken?
Maßgeblich ist der Zugang innerhalb der jeweiligen Frist. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie fristgerecht zugeht.