Bei der VHV Kfz-Versicherung sind Haftpflicht- und Kaskoversicherung jeweils rechtlich selbstständige Verträge, sodass die Kündigung eines Vertrags den Bestand der anderen nicht berührt. Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen und Fristen sich eine Kündigung auf die gesamte Kraftfahrtversicherung ausdehnen lässt.
1. Rechtlich selbstständige Verträge:
Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht.
Die Schutzbriefleistungen, der Fahrerschutz und die Rechtsschutzversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge; diese stehen unter der auflösenden Bedingung des Fortbestandes der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
2. Kündigung der gesamten Kraftfahrtversicherung:
Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kraftfahrtversicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
3. Ausdehnung der Kündigung:
Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen.
Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind.
Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Haftpflicht- und Kaskoversicherung gelten als eigenständige Verträge. Sie können also grundsätzlich einen davon kündigen, ohne dass der andere automatisch endet. Kündigt eine Seite jedoch nur einen von mehreren Verträgen, hat die jeweils andere Seite die Möglichkeit, die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung auszudehnen. Für Sie gilt dafür eine Frist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung. Schutzbrief, Fahrerschutz und Rechtsschutz sind an den Fortbestand der Haftpflichtversicherung geknüpft.
Häufige Fragen
Kann ich nur die Kaskoversicherung kündigen?
Ja. Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen der anderen nicht.
Was passiert mit Schutzbrief, Fahrerschutz und Rechtsschutz?
Diese sind rechtlich selbstständige Verträge und stehen unter der auflösenden Bedingung des Fortbestandes der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Kann die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausgedehnt werden?
Ja. Kündigt der Versicherer von mehreren Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Umgekehrt hat der Versicherer dasselbe Recht, wenn Sie nur einen von mehreren Verträgen kündigen.
Welche Frist muss ich für die Ausdehnung beachten?
Sie müssen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind.
Darf der Versicherer die gesamte Kraftfahrtversicherung kündigen?
Ja. Bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge sind sowohl Sie als auch der Versicherer berechtigt, die gesamte Kraftfahrtversicherung für das Fahrzeug zu kündigen.