Bei der VHV Kfz-Versicherung wird nach einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres der Beitrag anteilig abgerechnet: Dem Versicherer steht der Beitrag zu, der auf die Zeit des tatsächlich gewährten Versicherungsschutzes entfällt. So erfahren Sie, was das für den Beendigungsprozess bedeutet.
Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Vertrag beenden, bevor das Versicherungsjahr vorüber ist, zahlen Sie den Beitrag nur für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat. Der Beitrag wird also zeitanteilig berechnet.
Häufige Fragen
Wie wird der Beitrag bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres berechnet?
Dem Versicherer steht der Beitrag anteilig zu, der auf die Zeit des gewährten Versicherungsschutzes entfällt.
Muss ich den vollen Jahresbeitrag zahlen, wenn ich vorzeitig kündige?
Nein. Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht dem Versicherer nur der anteilige Beitrag für die Zeit des Versicherungsschutzes zu.
Was bedeutet „anteilig“ in diesem Zusammenhang?
Anteilig bedeutet, dass sich der zu zahlende Beitrag nach dem Zeitraum richtet, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.