Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, informiert die VHV Kfz-Versicherung darüber, wie die Versicherung auf den Erwerber übergeht, wie sich der Beitrag anpasst und welche Anzeige- und Kündigungspflichten für Verkäufer und Käufer gelten – auch bei einer Zwangsversteigerung.
1. Übergang der Versicherung auf den Erwerber
Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den Fahrerschutz.
2. Beitragsanpassung
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers anzupassen, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden.
Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird.
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
3. Beitrag für die laufende Zahlungsperiode
Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
4. Anzeige der Veräußerung
Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen.
Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
5. Kündigung des Vertrags
Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
6. Zwangsversteigerung
Die Regelungen sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, läuft die Kfz-Versicherung nicht einfach aus, sondern geht auf den Käufer über – nur der Fahrerschutz bleibt davon ausgenommen. Der Beitrag richtet sich dann nach den Angaben und dem Schadenverlauf des Käufers. Sowohl Sie als auch der Käufer müssen den Verkauf umgehend melden, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Verkäufer und Versicherung können den Vertrag außerdem kündigen. Dieselben Regeln gelten sinngemäß auch bei einer Zwangsversteigerung.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?
Die Versicherung geht auf den Erwerber über. Ausgenommen davon ist der Fahrerschutz.
Ändert sich der Beitrag nach dem Verkauf?
Ja. Der Beitrag wird entsprechend den Angaben des Erwerbers angepasst, wie sie bei einem Neuabschluss verlangt würden. Auch die SF-Klasse wird nach dem bisherigen Schadenverlauf des Erwerbers ermittelt. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
Muss ich den Verkauf melden?
Ja. Sie und der Erwerber sind verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Kann der Vertrag nach dem Verkauf gekündigt werden?
Ja. Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
Gelten die Regeln auch bei einer Zwangsversteigerung?
Ja. Die Regelungen sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.