Bei der VHV Kfz-Versicherung entscheidet der Wagniswegfall darüber, wie lange der Beitrag noch fällig ist: Wird das versicherte Fahrzeug verschrottet und fällt das Risiko damit endgültig weg, steht der Versicherung der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem sie vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis erlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Fahrzeug verschrottet, entfällt das versicherte Risiko dauerhaft. Für die Beitragszahlung ist entscheidend, wann die Versicherung von diesem Wegfall erfährt: Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Beitrag geschuldet. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung, wenn ich das Auto verschrotten lasse?
Durch die Verschrottung fällt das versicherte Wagnis endgültig weg.
Bis wann muss ich den Beitrag nach dem Wagniswegfall zahlen?
Der Beitrag steht der Versicherung bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem sie vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet Wagniswegfall?
Ein Wagniswegfall liegt vor, wenn das versicherte Wagnis endgültig entfällt – etwa durch die Verschrottung des Fahrzeugs.
Warum ist der Zeitpunkt der Kenntnis wichtig?
Weil der Beitrag genau bis zu dem Zeitpunkt zusteht, zu dem die Versicherung vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.