Wer sein Fahrzeug bei der VHV Kfz-Versicherung außer Betrieb setzt, muss den Vertrag nicht kündigen: Er geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Erfahren Sie, welcher eingeschränkte Schutz gilt, welche Pflichten beim Abstellen bestehen und wann der Vertrag endet.
Bei einer Außerbetriebsetzung ist Folgendes zu beachten:
1. Ruheversicherung
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
2. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen.
3. Die Regelungen gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
4. Umfang der Ruheversicherung
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst:
- die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
5. Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug:
- in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen)
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen leistungsfrei.
6. Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
7. Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
8. Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Auto vorübergehend abmelden, bleibt der Vertrag bestehen und wird beitragsfrei geführt. In dieser Ruhephase besteht ein eingeschränkter Schutz, sofern Sie das Fahrzeug geschützt abstellen und nicht nutzen. Sobald Sie das Fahrzeug wieder anmelden, greift der ursprüngliche Schutz erneut. Dauert die Abmeldung sehr lange, endet der Vertrag automatisch.
Häufige Fragen
Endet mein Vertrag, wenn ich das Auto abmelde?
Nein. Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es später wieder zugelassen werden, wird der Vertrag dadurch nicht beendet. Er geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung mitteilt.
Welchen Schutz bietet die Ruheversicherung?
Der Ruheversicherungsschutz umfasst die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Welche Pflichten habe ich während der Ruheversicherung?
Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Außerhalb dieser Räumlichkeiten dürfen Sie das Fahrzeug nicht gebrauchen. Bei Pflichtverletzung sind wir unter den Voraussetzungen leistungsfrei.
Wann endet die Ruheversicherung automatisch?
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gilt die Ruheversicherung auch bei kurzer Abmeldung?
Nein. Die Ruheversicherung gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder wenn Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen. Ausgenommen sind zudem Wohnwagenanhänger sowie Verträge mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.