Bei der VHV Kfz-Versicherung besteht mit einem Saisonkennzeichen während des auf dem Kennzeichen dokumentierten Zeitraums voller Versicherungsschutz. Außerhalb der Saison gilt eine Ruheversicherung, und für Fahrten etwa zur Hauptuntersuchung greift die Kfz-Haftpflicht innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks.
1. Versicherungsschutz während der Saison:
Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
2. Außerhalb der Saison:
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz.
3. Fahrten außerhalb der Saison:
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
- im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
- wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Saisonkennzeichen legt einen festen Zeitraum fest, in dem das Fahrzeug regulär versichert und genutzt werden kann. In diesem Zeitraum genießen Sie den vereinbarten Versicherungsschutz. Ist die Saison beendet, ruht der Vertrag, sodass das Fahrzeug in dieser Zeit weiterhin abgesichert ist, ohne dass es aktiv gefahren werden soll. Einzelne notwendige Fahrten – etwa zur Zulassung oder zu Prüfungen wie der Hauptuntersuchung – sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung in einem begrenzten Umkreis dennoch abgedeckt. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht mit einem Saisonkennzeichen voller Versicherungsschutz?
Der vereinbarte Versicherungsschutz besteht während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Wie bin ich außerhalb der Saison versichert?
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz.
Darf ich außerhalb der Saison fahren?
Für Fahrten außerhalb der Saison besteht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks, wenn die Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
In welchem Bereich sind Fahrten außerhalb der Saison abgedeckt?
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks.