Die VHV Kfz-Versicherung erklärt, wann Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abgesichert sind: In der Kfz-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen besteht Schutz für Zulassungsfahrten – etwa zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung. Erfahren Sie, welche Fahrten dazuzählen und wo die Grenzen liegen.
1. Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
2. Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen.
Dies sind:
- Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
- Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Auch ohne gestempeltes Kennzeichen sind bestimmte Fahrten rund um das Zulassungsverfahren abgesichert. Dazu zählen etwa der Weg zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung sowie Fahrten nach dem Entfernen der Stempelplakette am Tag der Außerbetriebsetzung. Für Fahrten, die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen erfordern, gilt dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen versichert?
Ja, in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dazu gehören Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
Bin ich nach Entfernung der Stempelplakette noch versichert?
Ja, Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen sind bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs versichert.
Gilt der Schutz auch bei roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen?
Nein, der Versicherungsschutz gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.