Bei der VHV Kfz-Versicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach Ihrem persönlichen Schadenverlauf – und beeinflusst damit direkt Ihren Beitragssatz. Erfahren Sie, wie das Schadenfreiheitsrabatt-System funktioniert und für welche Fahrzeuge es nicht gilt.
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen):
In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf.
Dies gilt nicht für die folgenden Fahrzeuge:
- Anhänger,
- Kraftfahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen führen,
- amtlich abgestempelte rote Kennzeichen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr bisheriges Fahrverhalten wirkt sich auf Ihren Versicherungsbeitrag aus: Je nach Schadenverlauf werden Sie in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse eingestuft, aus der sich Ihr Beitragssatz ergibt. Dieses System betrifft die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung. Für bestimmte Fahrzeuge wie Anhänger, Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen oder rote Kennzeichen gilt diese Einstufung jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Einstufung in eine SF-Klasse?
Die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz richten sich nach Ihrem Schadenverlauf.
Für welche Versicherungen gilt das SF-System?
Das System gilt in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung.
Für welche Fahrzeuge gilt die SF-Einstufung nicht?
Sie gilt nicht für Anhänger, Kraftfahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen sowie amtlich abgestempelte rote Kennzeichen.
Beeinflusst die SF-Klasse den Beitrag?
Ja, aus der SF-Klasse ergibt sich der Beitragssatz, der sich nach Ihrem Schadenverlauf richtet.