Bei der VHV Kfz-Versicherung wird Ihr Vertrag zum 1. Januar jedes Jahres nach dem Schadenverlauf des vergangenen Kalenderjahres neu eingestuft. Erfahren Sie, wann eine Besserstufung in die nächste SF-Klasse erfolgt, welche Regeln bei Saisonkennzeichen und den Klassen 1/2, S, 0 oder M gelten und wann eine Rückstufung droht.
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich.
1. Wirksamwerden der Neueinstufung
Die Neueinstufung gilt ab der Hauptfälligkeit des Vertrages.
2. Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle eingestuft.
3. Besserstufung bei Saisonkennzeichen
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
4. Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 1/2 bzw. Klasse S, 0 oder M
Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 1/2 bzw. aus den Klassen S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
- von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1,
- von Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.
5. Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle zurückgestuft.
Was bedeutet das konkret?
Einmal im Jahr wird geprüft, wie sich Ihr Vertrag im vergangenen Kalenderjahr entwickelt hat. Fahren Sie ein Jahr ohne gemeldeten Schaden und bestand der Schutz durchgehend, verbessert sich in der Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse. Gab es dagegen einen Schaden, kann Ihr Vertrag zurückgestuft werden. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen und für bestimmte Einstiegsklassen gelten dabei besondere Regeln.
Häufige Fragen
Wann wird mein Vertrag neu eingestuft?
Der Vertrag wird zum 1. Januar eines Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu eingestuft. Wirksam wird die Neueinstufung ab der Hauptfälligkeit des Vertrages.
Was passiert bei einem schadenfreien Jahr?
Ist Ihr Vertrag ein Kalenderjahr lang schadenfrei verlaufen und bestand der Versicherungsschutz ununterbrochen, wird er in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle eingestuft.
Welche Regel gilt bei einem Saisonkennzeichen?
Bei einem mit Saisonkennzeichen zugelassenen Fahrzeug erfolgt eine Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf nur, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
Was ist bei einem Schadenereignis maßgeblich?
Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich.
Was passiert bei einem schadenbelasteten Verlauf?
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle zurückgestuft.