Bei der VHV Kfz-Versicherung entscheidet der schadenfreie oder schadenbelastete Verlauf über die Beiträge. Erfahren Sie, wann ein Vertrag als schadenfrei gilt, welche Leistungen nicht mitzählen und wann eine Rückstufung erfolgt.
Schadenfreier Verlauf
1. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
- Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und
- uns ist in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet worden, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten.
Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung, Prozesse, Leistungen aus dem Bereich des erweiterten Umfangs der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Vermietfahrzeuge, für Schutzbriefleistungen, Fahrerschutz und Auslandschutz.
2. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen nur:
- aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder
- wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung.
b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.
c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
d) Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt.
e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch, weil:
- eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet,
- Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
Schadenbelasteter Verlauf
1. Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach 2. a) b) c) d) e).
2. Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück.
Was bedeutet das konkret?
Ein Vertragsjahr gilt als schadenfrei, wenn der Versicherungsschutz das ganze Kalenderjahr durchgehend bestand und in dieser Zeit kein erstattungspflichtiger Schaden gemeldet wurde. Bestimmte Kosten und Leistungen bleiben dabei unberücksichtigt. In festgelegten Ausnahmefällen bleibt der Verlauf auch nach einer Schadenmeldung schadenfrei. Führt ein zunächst schadenfrei gebliebener Schaden später doch zu einer Leistung, kann der Vertrag rückgestuft werden.
Häufige Fragen
Wann gilt mein Vertrag als schadenfrei?
Wenn der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden hat und in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet wurde, für das Entschädigungen geleistet oder Rückstellungen gebildet werden mussten.
Welche Kosten zählen nicht als schadenbelastend?
Nicht dazu zählen Kosten für Gutachter, Rechtsberatung, Prozesse, Leistungen aus dem erweiterten Umfang der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Vermietfahrzeuge, für Schutzbriefleistungen, Fahrerschutz und Auslandschutz.
Bleibt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung schadenfrei?
Ja, in bestimmten Fällen. Etwa bei Leistungen aufgrund von Abkommen der Versicherer untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern, bei einer Ausgleichspflicht wegen Mehrfachversicherung, bei Auflösung von Rückstellungen ohne Entschädigung innerhalb von drei Jahren, bei vollständiger Erstattung durch den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung sowie in weiteren genannten Konstellationen der Vollkaskoversicherung.
Wann liegt ein schadenbelasteter Verlauf vor?
Wenn Sie während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die Entschädigungen geleistet oder Rückstellungen gebildet werden müssen. Ausgenommen sind die aufgeführten Sonderfälle.
Was passiert, wenn ein Schaden erst später eine Leistung auslöst?
Gilt der Vertrag trotz Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, wird aber in einem folgenden Kalenderjahr eine Entschädigung geleistet oder eine Rückstellung gebildet, erfolgt die Rückstufung zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres.