Wer bei der VHV Kfz-Versicherung eine Rückstufung im Schadenfall vermeiden möchte, hat mehrere Möglichkeiten: die freiwillige Erstattung kleiner Entschädigungen bis 1.000 EUR in der Kfz-Haftpflicht, den Antrag auf Freistellung in der Vollkasko sowie den optionalen Rabattschutz für Pkw. Hier erfahren Sie, welche Fristen, Voraussetzungen und Regelungen dabei gelten.
1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Sie können eine Rückstufung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung.
Voraussetzung ist, dass unsere Entschädigung nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von 12 Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.
2. Vollkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung sind wir verpflichtet, Sie bei Entschädigungsleistungen von weniger als 1.000 EUR auf die Berechtigung einer Erstattung hinzuweisen. Ihr Antrag auf Freistellung des Versicherungsvertrags von dem gemeldeten Schaden ist binnen 12 Monaten nach Zugang unserer Mitteilung zu stellen.
3. Rabattschutz
(nur für Pkw und sofern abgeschlossen; nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen) Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob der Rabattschutz vereinbart ist.
a) Wirkung bei bestehendem Rabattschutz
Wenn zum Zeitpunkt des Schadens der Rabattschutz besteht, wird pro Versicherungsjahr jeweils ein belastender Schaden so behandelt, als sei er nicht gemeldet worden. Ihr Vertrag wird trotz des Schadens im Folgejahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse gestuft. Die Regelungen bleiben hiervon unberührt.
b) Voraussetzungen
Der Rabattschutz kann vereinbart werden, wenn sich Ihr Vertrag bei Abschluss des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflicht- und – sofern vereinbart – in der Vollkaskoversicherung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 3 befindet. Wird neben der Kfz-Haftpflicht- auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten gleichzeitig abgeschlossen werden.
c) Wegfall der Voraussetzungen
Stellt sich nachträglich heraus, dass die genannten Voraussetzungen bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt sind, entfällt dieser rückwirkend für beide Versicherungsarten. Der Beitragszuschlag für den Rabattschutz wird Ihnen rückwirkend ab Vertragsbeginn erstattet. In diesem Fall erfolgt – sofern zwischenzeitlich ein Schadenfall eingetreten ist – eine Rückstufung des Vertrages.
d) Laufzeit und Kündigung
Den Rabattschutz können Sie für die Dauer eines Versicherungsjahres abschließen. Wenn Sie den Rabattschutz nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen, verlängert sich dieser um jeweils ein Jahr. Nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt für jeden belastenden Schaden eine Rückstufung.
e) Bescheinigung bei Wechsel des Versicherers
Im Falle eines Versichererwechsels erhält Ihr Nachversicherer entgegen den Bestimmungen eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne den Rabattschutz ergeben hätte.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem kleineren Schaden müssen Sie nicht zwangsläufig in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückfallen. In der Kfz-Haftpflicht können Sie eine ausgezahlte Entschädigung selbst zurückzahlen, damit das Jahr als schadenfrei gilt. In der Vollkasko können Sie den Vertrag vom gemeldeten Schaden freistellen lassen. Wer zusätzlich den Rabattschutz vereinbart hat, kann einen belastenden Schaden pro Jahr abfangen. Für alle drei Wege gelten bestimmte Fristen und Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag kann ich eine Entschädigung erstatten, um eine Rückstufung zu vermeiden?
Voraussetzung ist, dass die Entschädigung nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie diese innerhalb von 12 Monaten nach der Mitteilung, wird der Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
Wie lange habe ich Zeit, um in der Vollkasko die Freistellung zu beantragen?
Der Antrag auf Freistellung des Versicherungsvertrags von dem gemeldeten Schaden ist binnen 12 Monaten nach Zugang der Mitteilung zu stellen. Bei Entschädigungsleistungen von weniger als 1.000 EUR wird auf die Berechtigung einer Erstattung hingewiesen.
Was bewirkt der Rabattschutz?
Wenn zum Zeitpunkt des Schadens der Rabattschutz besteht, wird pro Versicherungsjahr jeweils ein belastender Schaden so behandelt, als sei er nicht gemeldet worden. Der Vertrag wird trotz des Schadens im Folgejahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse gestuft.
Welche Voraussetzungen gelten für den Rabattschutz?
Der Rabattschutz kann vereinbart werden, wenn sich der Vertrag bei Abschluss in der Kfz-Haftpflicht- und – sofern vereinbart – in der Vollkaskoversicherung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 3 befindet. Er gilt nur für Pkw und nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen.
Wie kann ich den Rabattschutz kündigen?
Der Rabattschutz wird für die Dauer eines Versicherungsjahres abgeschlossen. Kündigen Sie ihn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich, verlängert er sich um jeweils ein Jahr. Nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt für jeden belastenden Schaden eine Rückstufung.