Bei der VHV Kfz-Versicherung kann der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch von einem anderen Versicherer – auf das versicherte Fahrzeug übertragen werden. Übernahme ist möglich bei Fahrzeugwechsel, Rabatttausch, dem Schadenverlauf einer anderen Person sowie beim Versichererwechsel.
Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat – wird auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen in folgenden Fällen übernommen:
1. Fahrzeugwechsel
Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.
2. Rabatttausch
- Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
- Sie versichern ein weiteres Fahrzeug, das überwiegend von demselben Personenkreis benutzt werden soll, wie das bereits versicherte und beantragen, dass der Schadenverlauf von dem bisherigen auf das weitere Fahrzeug übertragen wird. Sofern Sie den Schadenfreiheitsrabatt auf ein weiteres Fahrzeug übertragen, gilt für den anderen, weiter bestehenden Vertrag.
3. Schadenverlauf einer anderen Person
Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
4. Versichererwechsel
Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns gewechselt.
Was bedeutet das konkret?
Ein einmal aufgebauter Schadenverlauf muss nicht verloren gehen: Er lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihr versichertes Fahrzeug übertragen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie ein neues Fahrzeug anstelle eines alten anschaffen, wenn Sie den Rabatt zwischen Fahrzeugen tauschen, wenn Sie überwiegend das Fahrzeug einer anderen Person gefahren haben oder wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug den Versicherer wechseln. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Kann ein Schadenverlauf von einem anderen Versicherer übernommen werden?
Ja. Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags wird auch dann übernommen, wenn dieser Vertrag bei einem anderen Versicherer bestanden hat.
Wird der Schadenverlauf bei einem Fahrzeugwechsel übernommen?
Ja, wenn Sie das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft haben.
Kann ich den Schadenverlauf einer anderen Person übernehmen?
Das ist möglich, wenn das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde und Sie die Übernahme des Schadenverlaufs beantragen.
Was ist beim Rabatttausch zu beachten?
Sie können den Schadenverlauf übernehmen, wenn Sie ein weiteres Fahrzeug veräußern oder ohne Ruheversicherung außer Betrieb setzen und die Übernahme beantragen. Ebenso ist eine Übertragung auf ein weiteres Fahrzeug möglich, das überwiegend von demselben Personenkreis benutzt werden soll.