Bei der VHV Kfz-Versicherung entscheidet die Dauer einer Versicherungspause darüber, ob der bisherige Schadenverlauf übernommen wird und wie sich das auf die Einstufung sowie die Prämie auswirkt. Ob nach Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen oder Vertragsbeendigung – hier erfahren Sie, welche Fristen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten.
1. Im Jahr der Übernahme
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
- Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
- Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate, aber nicht mehr als 10 Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
- Beträgt die Unterbrechung mehr als 10 Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht.
2. Im Folgejahr nach der Übernahme
In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
- Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
- Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht versichert und später wieder angemeldet, kommt es auf die Länge dieser Pause an, ob der bisher gesammelte schadenfreie Verlauf erhalten bleibt. Kurze Pausen wirken sich meist gar nicht aus, sehr lange Pausen können dazu führen, dass der schadenfreie Verlauf verloren geht. Auch spielt eine Rolle, wie lange der Vertrag im Jahr der Wiederaufnahme bestand, damit es zu einer Besserstufung kommen kann.
Häufige Fragen
Wie lange darf die Versicherungspause sein, ohne dass sich etwas ändert?
Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, wird der Schadenverlauf übernommen, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
Was passiert bei einer Pause von mehr als 10 Jahren?
Beträgt die Unterbrechung mehr als 10 Jahre, wird der schadenfreie Verlauf nicht übernommen.
Welche Anlässe gelten als Unterbrechung des Versicherungsschutzes?
Dazu zählen Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung und Wagniswegfall.
Warum bleibt eine Besserstufung im Folgejahr manchmal aus?
Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
Wie wird eingestuft, wenn der Schutz im Übernahmejahr mindestens sechs Monate bestand?
Dann wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.