Bei der VHV Kfz-Versicherung wirkt sich die Abgabe des Schadenverlaufs direkt auf die Schadenfreiheitsklasse und damit auf Ihren künftigen Beitrag aus. Erfahren Sie, warum Haftpflicht und Vollkasko nur gemeinsam abgegeben werden, in welche SF-Klasse Ihr Vertrag danach eingestuft wird und wann ein Mehrbeitrag nacherhoben werden darf.
1. Gemeinsame Abgabe der Schadenverläufe:
Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
2. Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs:
Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrages bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
3. Nacherhebung des Mehrbeitrags:
Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Schadenverlaufs weitergeben, verändert sich die Einstufung Ihres Vertrags. Haftpflicht und Vollkasko werden dabei immer gemeinsam behandelt. Ihr Vertrag rutscht in die Schadenfreiheitsklasse, die er bei einer Ersteinstufung gehabt hätte – außer er stand bereits in der Klasse M oder S. Ergibt sich daraus ein höherer Beitrag, kann dieser nachträglich erhoben werden.
Häufige Fragen
Kann ich die Schadenverläufe von Haftpflicht und Vollkasko getrennt abgeben?
Nein. Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
In welche SF-Klasse wird mein Vertrag nach der Abgabe eingestuft?
Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs wird Ihr Vertrag in die SF-Klasse eingestuft, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrages bekommen hätten.
Was passiert, wenn mein Vertrag in Klasse M oder S war?
Befand sich Ihr Vertrag in der Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
Kann ein höherer Beitrag nachträglich erhoben werden?
Ja. Der Versicherer ist berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.