Bei der VHV Kfz-Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Wohnsitz des Halters, indem das Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet wird. Wie viele Klassen es für Pkw, Krafträder und Campingfahrzeuge gibt und wann sich der Beitrag ändert, erfahren Sie hier.
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
a) Für Pkw:
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 12 Klassen von 1 bis 12
- In der Vollkaskoversicherung 9 Klassen von 1 bis 9
- In der Teilkaskoversicherung 16 Klassen von 1 bis 16
b) Für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads:
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 6 Klassen von 1 bis 6
- In der Vollkaskoversicherung 4 Klassen von 1 bis 4
- In der Teilkaskoversicherung 8 Klassen von 1 bis 8
c) Für Campingfahrzeuge:
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 4 Klassen von 1 bis 4
- In der Vollkaskoversicherung 5 Klassen von 1 bis 5
- In der Teilkaskoversicherung 5 Klassen von 1 bis 5
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert.
Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Ort, an dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, spielt eine Rolle für Ihren Beitrag. Je nach Region wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Weil sich die Schadensituation einer Region von Jahr zu Jahr verändern kann, kann sich diese Zuordnung ändern und damit auch Ihr Beitrag – wirksam jeweils zum neuen Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Welcher Wohnsitz ist für die Regionalklasse maßgeblich?
Maßgeblich ist der Wohnsitz, den die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt.
Wo sehe ich, welcher Regionalklasse mein Fahrzeug zugeordnet ist?
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
Wie viele Regionalklassen gibt es für Pkw?
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 12 Klassen von 1 bis 12, in der Vollkaskoversicherung 9 Klassen von 1 bis 9 und in der Teilkaskoversicherung 16 Klassen von 1 bis 16.
Wer ermittelt eine mögliche Änderung der Regionalklasse?
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert.
Ab wann wird eine Beitragsänderung wirksam?
Führt eine Änderung des Schadenbedarfs zu einer anderen Regionalklasse, wird die damit verbundene Beitragsänderung mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.