Bei der VHV Kfz-Versicherung gelten Tarifänderungen bei Beiträgen und Tarifbestimmungen ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres auch für bestehende Verträge. Erfahren Sie, wann Sie informiert werden, welches Kündigungsrecht besteht und wie risikogerechte Nachlässe für gebildete Risikogruppen entstehen.
Änderungen der Tarife (Beiträge und Tarifbestimmungen) finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an auf bestehende Verträge Anwendung.
Wir sind verpflichtet, Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und des neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich bekannt zu geben und Sie in Textform über Ihr Kündigungsrecht zu belehren.
Wir können Versicherungsnehmer zum Zwecke der risikogerechten Tarifierung nach gleichartigen Merkmalen zu Gruppen von Risiken verbinden, um ein ausgewogenes Verhältnis von Beitrag und Leistung zu erlangen.
Zu Beginn jedes neuen Versicherungsjahres können für jede der nach gleichartigen Merkmalen gebildeten Gruppen Nachlässe gegenüber dem allgemeinen Veränderungssatz eingeräumt werden, wenn eine nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik auf der Grundlage von bei uns vorhandenen Daten durchgeführte Bewertung dies rechtfertigt.
Die Nachlässe gelten nur für das jeweils neue Versicherungsjahr.
Risikogerechte Merkmale im Sinne des Vorgenannten sind zum Beispiel:
- rechtzeitige Zahlung der Versicherungsbeiträge
- Dauer und Umfang der bisherigen Vertragsbeziehung
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten Belegschaft
- Merkmale des Fahrzeugs
Was bedeutet das konkret?
Passt die VHV ihre Tarife an, wirken diese Änderungen ab dem nächsten Versicherungsjahr auch auf Ihren laufenden Vertrag. Sie werden rechtzeitig vorab schriftlich informiert und über Ihr Kündigungsrecht belehrt. Zusätzlich können bestimmte Kundengruppen unter bestimmten Voraussetzungen Nachlässe erhalten, die jeweils nur für das neue Versicherungsjahr gelten.
Häufige Fragen
Ab wann gelten Tarifänderungen für meinen bestehenden Vertrag?
Änderungen der Tarife bei Beiträgen und Tarifbestimmungen finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an auf bestehende Verträge Anwendung.
Werde ich über eine Tarifänderung informiert?
Ja. Die Tarifänderung wird Ihnen unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und des neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben. Zudem werden Sie in Textform über Ihr Kündigungsrecht belehrt.
Wie entstehen Nachlässe bei der Tarifierung?
Versicherungsnehmer können nach gleichartigen Merkmalen zu Risikogruppen verbunden werden. Für diese Gruppen können zu Beginn jedes neuen Versicherungsjahres Nachlässe gegenüber dem allgemeinen Veränderungssatz eingeräumt werden, wenn eine versicherungsmathematische Bewertung auf Grundlage vorhandener Daten dies rechtfertigt.
Wie lange gelten die Nachlässe?
Die Nachlässe gelten nur für das jeweils neue Versicherungsjahr.
Welche Merkmale gelten als risikogerecht?
Als risikogerechte Merkmale gelten zum Beispiel die rechtzeitige Zahlung der Versicherungsbeiträge, Dauer und Umfang der bisherigen Vertragsbeziehung, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Belegschaft sowie Merkmale des Fahrzeugs.