Bei der VHV Kfz-Versicherung besteht ein Kündigungsrecht, sobald eine Änderung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung führt. Erfahren Sie, wie sich mehrere gleichzeitige Änderungen auswirken und welche Regeln für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz gelten.
Führt eine Änderung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie ein Kündigungsrecht.
Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragserhöhung führen.
Dies gilt für die Kaskoversicherung, die Schutzbriefleistungen und den Fahrerschutz entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihr Beitrag durch eine Änderung in der Kfz-Haftpflichtversicherung erhöht, dürfen Sie Ihren Vertrag kündigen. Ändern sich mehrere Punkte auf einmal, kommt es auf das Gesamtergebnis an: Nur wenn unter dem Strich eine Beitragserhöhung herauskommt, greift das Kündigungsrecht. Die gleiche Regel gilt sinngemäß auch für die Kaskoversicherung, die Schutzbriefleistungen und den Fahrerschutz.
Häufige Fragen
Wann habe ich ein Kündigungsrecht?
Sie haben ein Kündigungsrecht, wenn eine Änderung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung führt.
Was gilt, wenn mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam werden?
Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragserhöhung führen.
Gilt das Kündigungsrecht auch für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz?
Ja. Die Regelung gilt für die Kaskoversicherung, die Schutzbriefleistungen und den Fahrerschutz entsprechend.
Kann ich kündigen, wenn sich der Beitrag insgesamt nicht erhöht?
Nein. Bei mehreren gleichzeitig wirksamen Änderungen besteht das Kündigungsrecht nur, wenn diese in Summe zu einer Beitragserhöhung führen.