Bei der VHV Kfz-Versicherung darf der Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erhöht werden, wenn ein Gesetz, eine Verordnung oder eine EU-Richtlinie eine höhere Leistung oder höhere Versicherungssummen vorschreibt. Hier erfahren Sie, wann und warum ein solcher Beitragsanpassung greift.
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn gesetzliche Vorgaben eine bessere Absicherung verlangen – etwa durch höhere Versicherungssummen oder einen erweiterten Leistungsumfang – darf der Versicherer den Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend anpassen. Die Anpassung ist somit an eine rechtliche Verpflichtung geknüpft.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung erhöht werden?
Der Beitrag darf erhöht werden, wenn der Versicherer aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie verpflichtet wird, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Für welchen Bereich gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Was ist der Auslöser für eine solche Beitragserhöhung?
Auslöser ist eine Verpflichtung aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Kann der Beitrag ohne gesetzliche Grundlage erhöht werden?
Die hier beschriebene Erhöhung setzt eine Verpflichtung aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie voraus. Weitere Regelungen hängen vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk ab.