Bei der VHV Kfz-Versicherung kann sich Ihr Beitrag während der Vertragslaufzeit ändern – etwa durch den Schadenfreiheitsrabatt, veränderte Tarifierungsmerkmale, einen Wohnsitzwechsel mit neuer Regionalklasse oder eine andere Nutzung des Fahrzeugs. Erfahren Sie, welche Mitteilungspflichten gelten und welche Folgen unzutreffende Angaben haben.
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System ändern.
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
1. Welche Änderungen werden berücksichtigt:
Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungsschein unter der Überschrift „Weitere Tariferungsmerkmale“ aufgeführtes Merkmal zur Beitragsberechnung, berechnen wir den Beitrag neu.
Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
2. Auswirkung auf den Beitrag:
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
3. Jahresfahrleistung:
Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt der neue Beitrag mit Beginn des Monats, in dem die Änderungsmitteilung bei uns eingegangen ist.
Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Regionalklasse.
Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
1. Anzeige von Änderungen:
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „weitere Tariferungsmerkmale“ aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
2. Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung:
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
3. Folgen von unzutreffenden Angaben:
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
4. Vorsätzliche unzutreffende Angaben oder unterlassene Anzeige:
Haben Sie (a) vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder (b) Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, werden wir den Beitrag – im Fall (a) – rückwirkend ab Beginn, und – im Fall (b) – rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen neu berechnen.
In beiden Fällen werden wir eine Vertragsstrafe von 50% eines Versicherungsbeitrags für das laufende Versicherungsjahr erheben, die nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen erhoben wird und sofort fällig ist.
Wir verzichten auf die uns zustehenden Rechte nach den §§ 19 bis 22 und §§ 23 bis 26 VVG.
5. Nichtvorlage von Bestätigungen oder Nachweisen:
Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
- wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben;
- und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den Beitrag anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Während der Vertragslaufzeit können sich verschiedene Umstände ändern, die den Beitrag beeinflussen – etwa der Schadenfreiheitsrabatt, Tarifierungsmerkmale, die Jahresfahrleistung, ein Wohnsitzwechsel oder die Nutzung des Fahrzeugs. Solche Änderungen sollten Sie unverzüglich melden, da sie zu einem höheren oder niedrigeren Beitrag führen können. Wer Angaben unzutreffend macht oder Änderungen nicht anzeigt, muss mit einer rückwirkenden Neuberechnung und – bei Vorsatz – mit einer Vertragsstrafe rechnen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein neuer Beitrag nach einer Änderung?
Der neue Beitrag gilt grundsätzlich ab dem Tag der Änderung. Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt der neue Beitrag mit Beginn des Monats, in dem die Änderungsmitteilung bei uns eingegangen ist.
Was passiert bei einem Wohnsitzwechsel des Halters?
Wird das Fahrzeug durch den Wohnsitzwechsel einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Regionalklasse.
Welche Folgen haben unzutreffende oder unterlassene Angaben?
Wurde deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen entspricht. Bei Vorsatz erfolgt eine rückwirkende Neuberechnung sowie eine Vertragsstrafe von 50% eines Versicherungsbeitrags für das laufende Versicherungsjahr.
Was gilt, wenn ich Art oder Verwendung des Fahrzeugs ändere?
Diese Änderung müssen Sie anzeigen. Der Versicherer kann den Vertrag kündigen oder den Beitrag anpassen. Erhöht sich der Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht.
Was passiert, wenn ich angeforderte Nachweise nicht vorlege?
Kommen Sie der Aufforderung schuldhaft nicht nach, kann der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet werden – vorausgesetzt, Sie wurden in Textform darauf hingewiesen und haben die Nachweise auch innerhalb einer Frist von mindestens 4 Wochen nicht nachgereicht.