Bei Meinungsverschiedenheiten in der VHV Kfz-Versicherung stehen Ihnen mehrere Wege offen: der unabhängige Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht BaFin sowie der Rechtsweg. So können Sie Beschwerden klären, wenn eine Verhandlung nicht zum gewünschten Ergebnis führt.
1. Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Wir haben uns verpfichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z.B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
2. Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafn.de
Tel.: 0228.4108-0; Fax 0228.4108-1550
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
3. Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenshöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nutzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder der Betreuung nicht einverstanden sind, müssen Sie sich nicht damit abfinden. Sie können den kostenfreien Versicherungsombudsmann als neutrale Schlichtungsstelle einschalten, sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden oder den Rechtsweg gehen. Bei Streit über die Schadenshöhe in der Kaskoversicherung gibt es zusätzlich das Sachverständigenverfahren.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei Unzufriedenheit wenden?
Sie können sich an den Versicherungsombudsmann e.V., an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder an den Rechtsweg wenden.
Kostet die Schlichtung durch den Ombudsmann etwas?
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Wie kann ich als Online-Kunde meine Beschwerde einreichen?
Verbraucher, die den Vertrag online abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Beschwerde wird dann an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Was gilt bei Streit über die Schadenshöhe in der Kaskoversicherung?
Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenshöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nutzen.