Bei der VHV Kfz-Versicherung erfahren Sie, welche Gerichte im Streitfall zuständig sind: Klagen können Sie am Gericht Ihres Wohnsitzes oder am Geschäftssitz des Versicherers einreichen. Auch für den Fall, dass Sie klagen, verklagt werden oder Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist der zuständige Gerichtsstand klar geregelt.
1. Wenn Sie uns verklagen
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
2. Wenn wir Sie verklagen
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
3. Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, an welchem Gericht Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag verhandelt werden. Wollen Sie selbst klagen, haben Sie in der Regel die Wahl zwischen dem Gericht an Ihrem Wohnort und dem am Sitz des Versicherers. Klagt der Versicherer, richtet sich der Gerichtsstand nach Ihrem Wohnsitz oder – bei gewerblichen Verträgen – nach dem Sitz Ihres Betriebs. Bei einem Umzug ins Ausland ist grundsätzlich der Geschäftssitz des Versicherers maßgeblich.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer klagen?
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, oder bei dem Gericht, das für den Geschäftssitz des Versicherers oder die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Bei welchem Gericht kann der Versicherer mich verklagen?
Der Versicherer kann Ansprüche aus dem Vertrag insbesondere bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist. Bei Verträgen für einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb kann er auch bei dem Gericht des Ortes klagen, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet.
Welcher Gerichtsstand gilt nach einem Umzug ins Ausland?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.
Habe ich bei einer eigenen Klage die Wahl zwischen mehreren Gerichten?
Ja, wenn Sie selbst klagen, können Sie insbesondere zwischen dem Gericht Ihres Wohnsitzes und dem Gericht des Geschäftssitzes des Versicherers oder der betreuenden Niederlassung wählen.