Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland greift der besondere Auslandsschutz der VHV Kfz-Versicherung: Erstattet werden Personen- und Sachschäden so, als wäre der schuldige Unfallgegner bei der VHV kfz-haftpflichtversichert. Der Schutz gilt für bestimmte Fahrzeugarten und für Reisen bis zu 12 Wochen Dauer.
In VHV Kfz-Versicherung gilt besonderer Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland.
(nur für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads und Wohnmobile; nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen – nicht bei Kurzzeitkennzeichen und sofern vereinbart)
Versichert ist:
1. Verkehrsunfall
Erleidet eine versicherte Person mit dem versicherten Fahrzeug auf einer Reise im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir den Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
2. Personen- und Sachschaden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
3. Gegnerisches Fahrzeug
Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist.
4. Reise
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es im Ausland zu einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, springt der Auslandsschutz ein und behandelt den Schaden so, als wäre der schuldige Unfallgegner bei der VHV kfz-haftpflichtversichert. So werden Personen- und Sachschäden ausgeglichen, für die eigentlich die Gegenseite aufkommen müsste. Der Schutz gilt für ausgewählte Fahrzeugarten und für Reisen bis zu einer bestimmten Dauer.
Häufige Fragen
Wann greift der Auslandsschutz?
Er greift bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet. Der Personen- und Sachschaden wird so ersetzt, als ob der Unfallgegner bei uns kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
Für welche Fahrzeuge gilt der Schutz?
Er gilt nur für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads und Wohnmobile. Nicht abgedeckt sind gesetzliche Versicherungssummen und Kurzzeitkennzeichen; der Schutz gilt, sofern vereinbart.
Welche Anforderungen gelten an das gegnerische Fahrzeug?
Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist.
Wie lange darf eine Reise dauern?
Als Reise gilt jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen. Der ständige Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Was gilt als Personen- und was als Sachschaden?
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.