Mit der VHV Kfz-Versicherung genießen Sie und alle berechtigten Fahrzeuginsassen einen besonderen Auslandsschutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall – erfahren Sie hier, wer genau versichert ist und welche Fahrzeuge sowie Anhänger und Ladung der Schutz umfasst.
Wer ist versichert:
Versichert sind Sie, alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeuges. Rechte aus diesem Vertrag können aber nur Sie geltend machen.
Versicherte Fahrzeuge:
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf:
- einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger
- mitgeführtes Gepäck und die Ladung
Was bedeutet das konkret?
Der Auslandsschutz gilt nicht nur für Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch für alle Personen, die berechtigt im Fahrzeug mitfahren, sowie für Halter und Eigentümer. Ansprüche aus dem Vertrag können jedoch nur Sie selbst durchsetzen. Geschützt ist das im Versicherungsschein eingetragene Fahrzeug – und zusätzlich ein mitgeführter Anhänger sowie Gepäck und Ladung.
Häufige Fragen
Wer ist im Ausland versichert?
Versichert sind Sie, alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeuges.
Wer kann Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Rechte aus diesem Vertrag können nur Sie geltend machen.
Welches Fahrzeug ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug.
Sind Anhänger, Gepäck und Ladung mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie auf mitgeführtes Gepäck und die Ladung.
Wann besteht der besondere Auslandsschutz?
Es gibt besonderen Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland.