Bei der VHV Kfz-Versicherung erfahren Sie, wie der Auslandsschutz greift und wie Leistungen Dritter im Schadensfall auf Ihre Ansprüche angerechnet werden. Wenn ein Dritter leistungspflichtig ist, geht dessen Leistung vor – bei zuerst gemeldeten Schäden ist der Versicherer jedoch zur Vorleistung verpflichtet.
Wann gehen Leistungen Dritter vor?
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, oder ein Dritter gegenüber den versicherten Personen eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen zu erbringen hat, gehen diese Leistungspflichten vor.
Wann leisten wir vor?
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an uns, sind wir zur Vorleistung verpflichtet.
Anrechnung:
Leistungen eines Dritten, insbesondere eines ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden auch ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist, hat dessen Leistung Vorrang. Melden Sie den Schaden aber zuerst Ihrem Versicherer, springt dieser zunächst ein. Was ein Dritter – etwa ein ausländischer Kfz-Haftpflichtversicherer – zahlt, wird anschließend auf die Leistung des Versicherers angerechnet, damit es nicht zu einer doppelten Entschädigung kommt.
Häufige Fragen
Wer leistet, wenn auch ein Dritter zahlungspflichtig ist?
Ist im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig oder muss ein Dritter aus anderen Versicherungsverträgen eine Entschädigung erbringen, gehen diese Leistungspflichten vor.
Was passiert, wenn ich den Schaden zuerst dem Versicherer melde?
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an den Versicherer, ist dieser zur Vorleistung verpflichtet.
Wie werden Leistungen eines Dritten berücksichtigt?
Leistungen eines Dritten, insbesondere eines ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet.
Gilt die Anrechnung auch bei ausländischen Versicherern?
Ja, ausdrücklich genannt werden Leistungen eines ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, die auf die Leistungen des Versicherers angerechnet werden.