Die VHV Kfz-Versicherung erklärt beim Auslandsschutz, welche Schäden ausgeschlossen sind: Dazu zählen behördlich genehmigte Rennen mit Höchstgeschwindigkeit samt Übungsfahrten, Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt sowie Schäden durch Kernenergie.
1. Genehmigte Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an einer behördlich genehmigten Fahrveranstaltung entstehen, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten dar.
2. Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
3. Kernenergie
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Auch im Ausland gilt der Kfz-Versicherungsschutz nicht uneingeschränkt. Bestimmte Ereignisse und Situationen sind vom Schutz ausgenommen. Dazu gehören die Teilnahme an genehmigten Rennveranstaltungen mit Höchstgeschwindigkeit (einschließlich der zugehörigen Übungsfahrten), Schäden durch Erdbeben, Krieg, innere Unruhen oder staatliche Maßnahmen sowie Schäden durch Kernenergie. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden bei einem genehmigten Rennen versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an einer behördlich genehmigten Fahrveranstaltung entstehen, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Das gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Was gilt bei der Teilnahme an nicht genehmigten Rennen?
Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten dar.
Sind Schäden durch Krieg oder innere Unruhen versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Sind Schäden durch Kernenergie versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.