Wird bei einem Unfall die Schutzbekleidung zerstört oder beschädigt, erstattet die VHV Kfz-Versicherung je nach Alter der Kleidung einen festgelegten Prozentsatz des nachgewiesenen Kaufpreises oder die Reparaturkosten. Wie hoch die Entschädigung ausfällt und welche Nachweise nötig sind, erfahren Sie hier.
1. Zerstörung
Bei Zerstörung oder Totalschaden der Schutzbekleidung oder ihrer Teile zahlen wir abhängig vom Alter folgende Entschädigung:
- im 1. Jahr: 100 % des nachgewiesenen Kaufpreises
- 2. bis 3. Jahr: 75 % des nachgewiesenen Kaufpreises
- 4. bis 5. Jahr: 50 % des nachgewiesenen Kaufpreises
- ab 6. Jahr: 25 % des nachgewiesenen Kaufpreises
Der Kaufpreis ist uns durch eine Rechnung über den Kauf der Schutzbekleidung nachzuweisen. Ein vorhandener Restwert wird abgezogen. Das Eigentum der beschädigten Schutzbekleidung geht auf uns über.
Eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden liegt vor, wenn die Schutzfunktion der Bekleidung durch eine Reparatur nicht wieder hergestellt werden kann oder die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.
2. Beschädigung
Bei Beschädigung der versicherten Schutzbekleidung oder ihrer Teile zahlen wir die uns nachgewiesenen Reparaturkosten bis zu den festgelegten Entschädigungsgrenzen.
Die Kosten der Reparatur zahlen wir nur dann, wenn diese vollständig und fachgerecht durch den Hersteller selbst oder durch eine anerkannte Spezialwerkstatt erfolgt ist.
Liegt eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden vor, regulieren wir den Schaden nach den festgelegten Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihre Schutzbekleidung bei einem Schaden komplett unbrauchbar, richtet sich die Erstattung nach dem Alter der Kleidung: Je jünger die Bekleidung ist, desto höher fällt der erstattete Anteil des Kaufpreises aus. Ist die Kleidung dagegen nur beschädigt und lässt sie sich fachgerecht reparieren, werden die nachgewiesenen Reparaturkosten übernommen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung bei Zerstörung der Schutzbekleidung?
Die Entschädigung richtet sich nach dem Alter: im 1. Jahr 100 %, im 2. bis 3. Jahr 75 %, im 4. bis 5. Jahr 50 % und ab dem 6. Jahr 25 % des nachgewiesenen Kaufpreises.
Wie muss ich den Kaufpreis nachweisen?
Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Kauf der Schutzbekleidung nachzuweisen. Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.
Wann liegt eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden vor?
Eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden liegt vor, wenn die Schutzfunktion der Bekleidung durch eine Reparatur nicht wieder hergestellt werden kann oder die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.
Was wird bei einer Beschädigung erstattet?
Bei Beschädigung werden die nachgewiesenen Reparaturkosten bis zu den festgelegten Entschädigungsgrenzen gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Reparatur vollständig und fachgerecht durch den Hersteller selbst oder durch eine anerkannte Spezialwerkstatt erfolgt ist.