Wer eine VHV Hausratversicherung besitzt, ist bei Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung abgesichert: Der Versicherer leistet für versicherte Sachen, die durch Gewalthandlungen zerstört oder beschädigt werden, und schließt auch Plünderungen mit ein. Erfahren Sie, was als Innere Unruhen, Streik und Aussperrung gilt und wie die Abgrenzung zur Staatshaftung geregelt ist.
Begriffsbestimmungen:
- Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
- Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
- Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Umfang der Leistung:
- Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.
- Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Abgrenzung zur Staatshaftung:
- Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
- Ein Anspruch auf Entschädigung im Fall der Staatshaftung erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu Ausschreitungen, Arbeitskämpfen oder ähnlichen Ereignissen und werden dabei Ihre versicherten Sachen beschädigt oder zerstört, greift dieser Schutz. Auch wenn Gegenstände im Zuge von Plünderungen entwendet werden, ist das mitversichert. Bestehen jedoch staatliche Entschädigungsansprüche, werden diese vorrangig berücksichtigt; die Versicherung zahlt dann nur den darüber hinausgehenden Teil.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung mitversichert?
Ja, in der VHV Hausratversicherung sind Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung mitversichert.
Sind auch Plünderungen abgesichert?
Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen, Streik oder Aussperrungen stehen.
Welche Schäden sind vom Schutz ausgenommen?
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Was gilt bei bestehenden staatlichen Entschädigungsansprüchen?
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. In diesem Fall erstreckt sich der Anspruch nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.