Bei der VHV Hausratversicherung sind Feuerschäden im Garten mitversichert – etwa an Gartenmöbeln, Outdoor-Küchen, Gartengeräten, Grills oder Gartenrobotern, sofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Je Versicherungsfall gilt eine Entschädigungsgrenze von 5 Prozent der Versicherungssumme.
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Feuer an:
- Gartenmöbeln,
- Outdoor-Küchen,
- Gartengeräten,
- Gartenskulpturen,
- Wäsche und Bekleidung,
- Kinderspiel- und Sportgeräte (ohne Fahrräder),
- Wäschespinnen,
- Gartenroboter,
- Grills,
die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Je Versicherungsfall werden maximal 5 Prozent der Versicherungssumme entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Gegenstände in Ihrem Garten durch ein Feuer beschädigt werden, kann die Hausratversicherung dafür einspringen. Dazu zählen zum Beispiel Gartenmöbel, Grills, Gartengeräte oder ein Gartenroboter. Voraussetzung ist, dass sich die betroffenen Gegenstände auf dem versicherten Grundstück befinden. Für die Erstattung gilt eine Obergrenze, die sich an der Versicherungssumme orientiert.
Häufige Fragen
Sind Feuerschäden im Garten mitversichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Feuer an bestimmten Gegenständen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Welche Gartengegenstände sind bei Feuerschäden versichert?
Versichert sind unter anderem Gartenmöbel, Outdoor-Küchen, Gartengeräte, Gartenskulpturen, Wäsche und Bekleidung, Kinderspiel- und Sportgeräte (ohne Fahrräder), Wäschespinnen, Gartenroboter und Grills.
Sind Fahrräder im Garten bei Feuerschäden mitversichert?
Nein, Fahrräder sind bei den Kinderspiel- und Sportgeräten ausdrücklich ausgenommen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Brand im Garten?
Je Versicherungsfall werden maximal 5 Prozent der Versicherungssumme entschädigt.
Müssen sich die Gegenstände auf dem eigenen Grundstück befinden?
Ja, der Versicherungsschutz gilt für Gegenstände, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.