Mit der VHV Hausratversicherung ist der Diebstahl von Steckersolar-Anlagen, also von sogenannten Balkonkraftwerken, versichert. Erfahren Sie, in welchem Umfang Schutz besteht und bis zu welchem Anteil der Versicherungssumme je Versicherungsfall entschädigt wird.
Es besteht Versicherungsschutz in der VHV Hausratversicherung für den Diebstahl von Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerke).
Je Versicherungsfall werden maximal 5 Prozent der Versicherungssumme entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Balkonkraftwerk gestohlen, greift der Schutz der Hausratversicherung. Die Erstattung ist dabei je Schadenfall auf einen bestimmten Anteil Ihrer Versicherungssumme begrenzt. Die folgenden Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Werte.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl eines Balkonkraftwerks versichert?
Ja. In der VHV Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerke).
Wie hoch ist die Entschädigung im Schadenfall?
Je Versicherungsfall werden maximal 5 Prozent der Versicherungssumme entschädigt.
Was gilt als Steckersolar-Anlage?
Gemeint sind Balkonkraftwerke, also Steckersolar-Anlagen, für die der Diebstahlschutz gilt.
Worauf bezieht sich die Grenze von 5 Prozent?
Die 5 Prozent beziehen sich auf die Versicherungssumme und gelten je Versicherungsfall als maximale Entschädigung.