Mit der VHV Hausratversicherung sind Waschmaschinen und Wäschetrockner auch dann gegen Diebstahl geschützt, wenn sie in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie einem Waschkeller stehen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Pflichten im Schadenfall bestehen.
Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, die sich in gemeinschaftlich genutzten Räumen (Beispiel: Waschkeller) befinden.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre Waschmaschine oder Ihr Wäschetrockner aus einem gemeinsam genutzten Raum wie dem Waschkeller gestohlen, greift der Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei melden. Unterbleibt diese Meldung, kann der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit sein.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl aus einem Waschkeller versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, die sich in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie einem Waschkeller befinden.
Welche Geräte sind bei einem Diebstahl aus dem Gemeinschaftsraum abgesichert?
Abgesichert sind Waschmaschinen und Wäschetrockner, die sich in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Was muss ich im Diebstahlfall tun?
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Was passiert, wenn ich den Diebstahl nicht bei der Polizei melde?
Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheit, den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen, kann der Versicherer leistungsfrei sein.