Bei der VHV Hausratversicherung stellt sich schnell die Frage, ob ein Raubüberfall abgesichert ist und wann räuberische Erpressung mitversichert gilt. Entscheidend ist, ob versicherte Sachen auf Verlangen oder durch Erpressung des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden.
Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort):
In der VHV Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz bei einem versicherten Raub, wenn die Sachen auf Verlangen oder durch Erpressung des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wird man durch einen Täter dazu gebracht, versicherte Sachen an einen bestimmten Ort zu bringen und dort herauszugeben, kann dies als versicherter Raub im Sinne der räuberischen Erpressung gelten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben im Sachinhalt und im Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Ist ein Raubüberfall in der VHV Hausratversicherung versichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz bei einem versicherten Raub, wenn die Sachen auf Verlangen oder durch Erpressung des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden.
Was gilt bei räuberischer Erpressung?
Räuberische Erpressung bedeutet die Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort. Versicherungsschutz besteht, wenn die Sachen auf Verlangen oder durch Erpressung des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die versicherten Sachen müssen auf Verlangen oder durch Erpressung des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden.
Sind auch Sachen an einem anderen Ort erfasst?
Ja, die räuberische Erpressung betrifft ausdrücklich die Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort.