Wer Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz nutzt, ist über die VHV Hausratversicherung abgesichert: Auch außerhalb der eigenen vier Wände greift der Schutz, wobei je Versicherungsfall eine maximale Entschädigung von 2.000 Euro geleistet wird.
In der VHV Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz.
- Je Versicherungsfall werden maximal 2.000 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie berufliche Arbeitsgeräte an Ihrem Arbeitsplatz, bleiben diese über Ihre Hausratversicherung mitversichert. Bei einem Versicherungsfall erhalten Sie eine Entschädigung, die in ihrer Höhe begrenzt ist. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen
Sind Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja, in der VHV Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Je Versicherungsfall werden maximal 2.000 Euro entschädigt.
Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb der Wohnung?
Ja, der Versicherungsschutz gilt ausdrücklich für Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz.