In der VHV Hausratversicherung zählen Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, unter bestimmten Voraussetzungen zur Wohnung – entscheidend ist ein direkter Zugang zur Wohnung. Erfahren Sie, welche Entschädigungsgrenzen gelten und wie der Schutz erweitert wird.
Zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, auch wenn diese nicht ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind.
Dies gilt nur, wenn diese Räume auch über einen direkten Zugang zur Wohnung verfügen.
Je Versicherungsfall werden für versicherte Sachen in diesen Räumen maximal 10.000 Euro entschädigt.
Die VHV Hausratversicherung erweitert den Schutz um Folgendes:
Es besteht in diesen Räumen Versicherungsschutz bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie Räume ausschließlich für berufliche oder gewerbliche Zwecke, können diese zur versicherten Wohnung zählen. Voraussetzung ist, dass ein direkter Zugang von der Wohnung in diese Räume führt. Für den Hausrat in solchen Räumen gilt eine besondere Entschädigungsgrenze, die Erweiterung hebt den Schutz auf die Höhe der Versicherungssumme an.
Häufige Fragen
Gehören gewerblich genutzte Räume zur versicherten Wohnung?
Ja, Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören zur Wohnung – auch dann, wenn sie nicht ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Der Schutz gilt nur, wenn diese Räume über einen direkten Zugang zur Wohnung verfügen.
Wie hoch ist die Entschädigung für Sachen in diesen Räumen?
Je Versicherungsfall werden für versicherte Sachen in diesen Räumen maximal 10.000 Euro entschädigt.
Wie erweitert die VHV Hausratversicherung den Schutz?
In diesen Räumen besteht Versicherungsschutz bis zur Höhe der Versicherungssumme.