In der VHV Hausratversicherung zählen auch privat genutzte Garagen zur Wohnung, sofern sie sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden – so ist Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks abgesichert. Wir erklären, welche Voraussetzungen dabei gelten.
Als Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks gilt Folgendes:
- Zur Wohnung gehören privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Was bedeutet das konkret?
Auch eine Garage, die Sie privat nutzen, kann zur versicherten Wohnung zählen – selbst wenn sie sich nicht direkt auf dem Versicherungsgrundstück befindet. Entscheidend ist, dass die Garage in Deutschland liegt.
Häufige Fragen
Ist Hausrat in einer Garage versichert?
Privat genutzte Garagen gehören zur Wohnung, soweit sie sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Gilt das auch für Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks?
Ja, als Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks gelten privat genutzte Garagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Muss die Garage in Deutschland liegen?
Ja, die Garage muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden, damit sie zur Wohnung zählt.
Zählen auch gewerblich genutzte Garagen dazu?
Zur Wohnung gehören privat genutzte Garagen. Ob darüber hinaus weitere Nutzungsarten erfasst sind, hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.